Eine standesamtliche und kirchliche Trauung gestalten – Hochzeitsplanung Checkliste

Eine Ehe erhält auf dem Standesamt ihre Rechtsgültigkeit. Ohne eine standesamtliche Trauung ist eine kirchliche Trauung juristisch betrachtet unwirksam. Historisch gesehen besitzt das kirchliche Zeremoniell allerdings eine wesentlich längere Tradition als die bürgerlich-rechtliche Institution der Ehe. Schon in vorchristlicher Zeit wurden in Ägypten und dem Vorderen Orient, später im Alten Rom und in Griechenland Ziviltrauungen vorgenommen, und erst seit dem 10. Jh. n. Chr. regelten christliche Rituale die großen Übergangsriten der Menschen im europäischen Raum: Geburt, Hochzeit und Tod. Die moderne Zivilehe existiert in Deutschland erst seit dem 6. Feb. 1875. Gegen den Widerstand der katholischen Kirche trat an diesem Tag das Reichspersonenstandgesetz der Regierung Bismarck in Kraft. Bis dahin war die christliche Ehe ein heiliges Sakrament gewesen und unauflöslich. Im Zuge der veränderten Rechtssprechung konnten Zivilehen nun erstmals auch geschieden werden. In anderen Ländern wurden bürgerliche Trauungen auf dem Standesamt schon früher vorgenommen: In Holland konnten Paare seit dem 17. Jahrhundert, in Frankreich seit der Trennung von Kirche und Staat im Jahr 1792 eine Zivilehe eingehen.

Dass eine Eheschließung nicht nur eine rein private und familiäre Angelegenheit ist, sondern auch ein öffentliches Ereignis darstellt, ist schon für das Mittelalter belegt. Bis ins 16. Jahrhundert fand die Trauungszeremonie unter Anteilnahme des versammelten Volkes vor der Kirchentüre statt, und auch in Luthers Traubüchlein findet die Eheschließung vor der Kirche Erwähnung. In einigen deutschen Städten wurden Trauungen im Hause der Brautpaare zelebriert. Paare, die ohne Bürgerrecht waren, heirateten unter einem sogenannten Brauttor. Traditionellerweise feierte man im Anschluss an eine solche Trauung dann eine gemeinsame Messe in der Kirche.

In welchem Standesamt die Trauung stattfinden soll, bleibt der Wahl des Hochzeitspaares überlassen. Es ist keinesfalls verpflichtet, an jenem Ort zu heiraten, an dem einer der beiden Partner oder beide gemeldet sind. Entscheidet man sich für ein drittes Standesamt, so ist dies den Heimatämtern mitzuteilen. Die notwendigen Unterlagen werden dann von dort an das Standesamt der Wahl weitergeleitet. Der Trauung auf dem Standesamt geht die Anmeldung zur Eheschließung voraus. Bei der Zeremonie prüft der Standesbeamte zunächst die Identität und Ehefähigkeit der beiden Partner. Hierzu müssen ihm die Personalausweise oder die Reisepässe, aktuelle Meldebescheinigungen und die Geburtsurkunden von Braut und Bräutigam vorliegen. Bei Geschiedenen kommen noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil hinzu. Danach begibt sich die Hochzeitsgesellschaft in den Festsaal. Es folgt die Traurede, die je nach Temperament des Standesbeamten oder der Standesbeamtin ernst oder heiter, schlicht oder blumenreich ausfallen kann. Anschließend wird die Frage nach der Namensführung der Eheleute gestellt. Die beiden Familiennamen können zu einem Doppelnamen zusammen-geführt werden, oder man entscheidet sich für einen der beiden Namen. Möglich ist es auch, dass beide Partner ihren eigenen Namen behalten. Nun bittet der Beamte alle Anwesenden, sich zu erheben, und fragt das Brautpaar, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

Die Ehe ist bereits mit dem Jawort geschlossen, nicht erst mit der Unterschrift unter die Urkunde – einem Akt, der nach dem Verlesen des Trauungsprotokolls von beiden Eheleuten geleistet wird. Dann folgen die Glückwünsche des Standesbeamten sowie der geladenen Gäste. Ob das Paar während der Zeremonie Ringe miteinander tauschen möchte, kann es selbst entscheiden.

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