Noch zwei Monate bis zur Hochzeit – Hochzeitsplanung Checkliste

Noch zwei Monate bis zur Hochzeit großen Ereignis. Das klingt zwar noch weit hin, aber die Zeit vergeht schneller als man denkt. Die grundsätzlichen Entscheidungen sind getroffen, und viele wichtige Details sind entschieden. Der Kostenrahmen wurde festgelegt. Datum und Ort der standesamtlichen und der kirchlichen Trauung sowie der anschließenden Feierlichkeiten stehen schon lange fest. Entschieden wurde auch, ob die Festlichkeiten von einem Caterer betreut werden, oder ob man vieles mit Unterstützung von Verwandten und Freunden selbst machen möchte. Eine erste Gästeliste wurde zusammengestellt, die Trauzeugen haben den Termin bestätigt. Einladungskarten, Menükarten, Tischkärtchen, das Programmheft für die kirchliche Trauung und Dankeskarten sind gestaltet und beim Drucker in Auftrag gegeben worden. Der Fotograf oder Videofilmer ist ausfindig gemacht und die Musik für die Trauung sowie das anschließende Fest ausgewählt. Der Kostenvoranschlag für eine Kutsche oder ein anderes Hochzeitsgefährt liegt vor, erste Überlegungen für eine Hochzeitsreise wurden angestellt. Das Brautkleid ist ausgesucht, ebenso die Accessoires wie Kopfbedekkung, Brautschuhe, Handtasche und schöne Dessous.

Auch der Bräutigam selbst hat seine Hochzeitsgarderobe ausgewählt, und es ist entschieden, wie die Brautjungfern und die Blumenkinder gekleidet sein sollen. Das Paar hat sich für die Ringe entschieden und die Gravur in Auftrag gegeben.

Die verbleibenden acht Wochen sollten sorgfältig geplant werden, damit alles angenehm und reibungslos verläuft. Jerzt sollte man noch einmal die Gästeliste durchgehen, die Einladungskarten adressieren und verschicken, denn sie sollten vier bis sechs Wochen vor der Hochzeit bei den Eingeladenen eintreffen. Beigelegt werden ein Anfahrtsplan und Informationen über nahegelegene Pensionen und Hotels, für Gäste von auswärts ergänzt durch einen Hinweis, ob Übernachtungskosten gegebenenfalls übernommen werden. Auch ist es jetzt Zeit zu prüfen, ob die erforderlichen Papiere vorhanden sind – für die Eheschließung wie für die Hochzeitsreise. Geht letztere ins Ausland, so ist an gültige Reisepässe und, je nach Reiseziel, an einen Arzttermin für Impfungen zu denken. Eine Eheschließung ist nicht allein eine Herzensangelegenheit. Mit der Unterschrift unter die standesamtliche Urkunde werden auch die güterrechtlichen Verhältnisse der Partner in der Ehe geregelt; ohne besondere Vereinbarung gilt von nun an der in der Bundesrepublik gültige Güterstand der ehelichen Zugewinngemeinschaft. Sollte man sich auf eine hiervon abweichende Regelung einigen und einen Ehevertrag schließen wollen, so ist dafür vorher ein Notar aufzusuchen.