Die Hochzeitsfeier, die Gäste, der Ehevertrag und ihre Geschichte – erfahren Sie mehr

Ehevertrag, eine Hochzeit war zu allen Zeiten ein Anlass, üppig zu tafeln und ausgelassen zu feiern. In Rom versammelten sich die Gäste nach der Unterzeichnung des Ehevertrages, den mindestens zehn Gäste gegenzeichnen mussten, gegen Mittag zu einem opulenten Hochzeitsmahl, das sich über Stunden hinzog. Die Schlemmerei fand erst ein Ende, wenn sich der erste Stern am Himmel zeigte und die junge Frau zum Haus des Bräutigams geleitet wurde. Im Mittelalter gehörte zu einem Hochzeitsfest ein gemeinsames Bad. Die Anzahl der Begleiter beim Hochzeitsbad unterlag je nach Stadt einer bestimmten Beschränkung. Im Nürnberg des 13. und 14. Jahrhunderts war es üblich, dass die Braut von vier Frauen zum Bade begleitet wurde. In Regensburg erlaubte man dem Bräutigam 24 Badegenossen, und wie es scheint, wurde er auch von Frauen begleitet.

Die Badehäuser waren gesellige Orte, an denen man sich stundenlang bis tief in die Nacht hinein mit Essen, Trinken, Tanz und Unterhaltung amüsierte. Bei Hofe war man ebenso freizügig. Und auf keiner Hochzeit durften die damals so beliebten tableaux vivants, die lebenden Bilder, fehlen: Völlig unbekleidet präsentierten die Darsteller auf einer Bühne im Freien meist mythologische Szenen, wobei das Urteil des Paris das beliebteste Sujet war. Bei Fürstenhochzeiten spielte auch die Programmabfolge eine wichtige Rolle. Natürlich hatten die Turniere einen festen Platz in der Festordnung, aber auch Musik und Tanz, sorgfältig nach dem Protokoll geordnete Umzüge der Festgäste zur Kirche und zur Tafel, Einzüge in die Stadt und Ausritte zur Begrüßung besonders wichtiger Gäste von fürstlichem oder königlichem Rang waren unverzichtbar. Ebenso gehörten Tanzbären, Jongleure und Geschichtenerzähler, die von großen Liebenden wie Tristan und Isolde berichteten, zu einem Hochzeitsfest. Nach dem Bankett tanzte man zu Viola, Oboe und Laute würdevolle Pavanen oder wilde Rundreigen. Versailles bot eine unübertreffliche Kulisse für ausschweifende königliche Hochzeitsfeste: Auf den Kanälen fuhren geschmückte Gondeln, das Souper wurde im kristallüstergeschmückten Trianon gereicht. Da die Hochzeit des Dauphin Ludwig 1745 in die Fastenzeit fiel, bestand das verschwenderische Buffet, kirchlichen Vorschriften folgend, ausschließlich aus mageren Speisen:

Man reichte Fische jeglicher Art, feine trockene Weine und Früchte, um den Hunger der bis in die Morgenstunden feiernden Gäste zu stillen. Bei der Hochzeit der Tochter Ludwigs XV., Louise Elisabeth, mit Philipp von Bourbon 1738 entzündeten die fünf aus Italien stammenden Rugieri-Brüder ein Feuerwerk, das die Gäste mehr als zwei Stunden lang mit Feuerrädern, funkelnden Kaskaden und einem Schlussbouquet aus über 20 000 Raketen in Erstaunen versetzte. Für die Staatskassen waren diese verschwenderischen Hochzeitsfeste natürlich ruinös. Nach der Hochzeit Ludwigs XVI. mit Marie Antoinette im Jahr 1770, die 36 Millionen Francs verschlang, gingen viele Lieferanten leer aus. Als der König seinen Finanzminister am Morgen nach der Hochzeitsnacht fragte, wie er das Fest gefunden habe, antwortete dieser spitz: Sire, ich fand es unbezahlbar! Hochzeiten wurden aber auch auf dem Lande üppig gefeiert. Im England des
16. Jahrhunderts fanden die Feierlichkeiten auf dem Dorfplatz statt. Hier veranstaltete man Hahnen- oder Dachskämpfe, tafelte üppig, trank unmäßig und genoss es, der harten Arbeit auf den Feldern und der täglichen Mühsal für die Dauer des Höchzeitsfestes entronnen zu sein. Bis heute kommen Alt und Jung bei einer Hochzeit zusammen, tanzen, plaudern, lachen, essen und trinken, halten Reden auf das Brautpaar und genießen gemeinsam das Glück des neuen Paares.

Segensreiche Süße
Alle Hochzeitsgäste erhalten ein Stück Hochzeitstorte, denn, so sagt man in vielen Regionen, erst dann entfaltet sich ihre rituelle, segens- und glücksbringende Kraft, wenn sie in Gemeinschafi verzehrt wird.