Der Kuss des Brautpaars vor dem Altar in der Kirche – Hochzeitsplanung Checkliste

Der Kuss, den sich das Brautpaar vor dem Altar gibt, besiegelt den Bund fürs Leben. Zwar ist juristisch das Jawort entscheidend. Ein Kuss in aller Öffentlichkeit verdeutlicht jedoch aufs Schönste und Sinnlichste die Empfänglichkeit zweier Menschen füreinander. So sachlich wie treffend definierte Martin Kempius in seiner historisch-philologischen Dissertation De osculo in genere (Leipzig 1665) einen Kuss übrigens folgendermaßen: Der Kuss ist ein Kontakt, der mittels des Mundes einem Objekte geschieht zum Zwecke der Manifestation bestimmter Konzeptionen der Seele. Natürlich gibt es vielfältige Formen, einander zu küssen: Es sei an den geistlichen Kuss, den Versöhnungs- und Friedenskuss, den Kuss zum Gruß und zum Abschied, den Kuss aus Ehrerbietung, den Bruderkuss, den Freundschaftskuss und nicht zuletzt an den Kuss aus reiner Zärtlichkeit und Lust gedacht.

Wie bereits erwähnt, ist der Kuss zwar als Eheversprechen juristisch nicht von Bedeutung, aber er gehört zweifelsfrei zur Wirklichkeit des Lebens. Wie folgenreich ein Kuss sein kann, erfuhr Johann Strauß d. Ä. bei einem Russlandaufenthalt, in dessen Verlauf er sich dazu hinreißen ließ, die ihn bewundernde Tochter des Gastgebers zu küssen. Bei seinem nächsten Besuch begrüßte ihn die Verwandtschaft bereits als Bräutigam. Eine Heirat konnte schließlich nur durch die tatkräftige Entschlossenheit von Freunden vereitelt werden, die ihn am Hochzeitstag entführten. Verbindlicher war da der Kuss, den Kaiser Otto IV. im Mai 1209 zu Würzburg Beatrix, der Tochter Philipps von Schwaben, gab: Bischöfe und Fürsten führten das Mädchen feierlich vor den Thron des Königs, der sich erhob, sich vor ihr verneigte und sie mit der Übergabe eines Ringes und mit einem Kuss vor allen Anwesenden als seine Braut anerkannte.